Betreuungsmanagement
Betreuungsmanagement ist ein sehr unterschiedlich gebrauchter Begriff. Entwickelt sich aus dem Case-Management über die Berufspraxis und eigene Fachlichkeit. Das Betreuungsmanagement beinhaltet die Verpflichtung, die Bedürfnisse der PatientInnen und ihre gesellschaftliche Teilnahme auszuhandeln und für sie durchzusetzen. Damit sind BetreuerInnen auch quasi LobbyistInnen für PatientInnen. Juristisch sind SachwalterInnen demnach auch „BetreuerInnen“. Die meisten SachwalterInnen hierzulande sind nahe Angehörige. Auch RechtsanwältInnen übernehmen oft die Sachwalterschaft. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten für Betroffene, wie eine Vertretungsbefugnis durch nächste Angehörige oder eine Vorsorgevollmacht, die der Betreute jederzeit widerrufen kann. Vom Justizministerium gefördert wird der NÖ Landesverein für Sachwalterschaft und Bewohnervertretung.
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